Kinderlärm in Mietwohnungen

Im Gegensatz zum Musizierlärm geht die Toleranzpflicht bei Kinderlärm weiter. Die Kinder dürfen sich in der Wohnung und in der Umgebung kindergerecht verhalten. So muss es möglich sein, auch einmal laut in der Mittagspause zu sein oder mit den Spielkameraden herumzutollen. Auch dass sich ein Kleinkind nicht an die gesetzlichen Nachtruhezeiten halten kann und in der Nacht schreit, muss hingenommen werden. Eine aufgrund des Kinderlärms erfolgte Kündigung könnte missbräuchlich sein.

Vorgehen bei einem Streit wegen übermässigen Lärmimmissionen

Führt das Gespräch nicht zum gewünschten Erfolg, so können die rechtlichen Grundlagen, die in den kantonalen oder kommunalen Polizeiordnungen bzw. den Hausordnungen (die aber nur verbindlich sind, wenn der Mietvertrag ausdrücklich darauf verweist) festgelegt sind, unter Umständen hilfreich sein. Diese können bspw. folgendes enthalten:

  • Das Gespräch suchen: eine einvernehmliche Regelung ist für alle Beteiligten in der Regel angenehmer als ein Rechtsstreit.
  • Mediation: eine aussergerichtliche Lösung wird mit Hilfe eines unparteiieschen Mediators gemeinsam erarbeitet.
  • Die Vermieterschaft kontaktieren: sie ist verpflichtet, bei übermässigen Lärmimmissionen einzuschreiten.
  • Kantonale Mietschlichtungsstelle: die staatliche Schlichtungsstelle ist die erste Instanz für Streitigkeiten zwischen den Mietern und den Vermietern. Das Verfahren ist kostenlos.
Fall-Beispiel

Für Frau Steiner ist es demnach ratsam, zuerst das Gespräch mit dem Geiger zu suchen und unter Umständen auch auf die geltende Polizei- oder Hausordnung zu verweisen. Kann keine für beide vernünftige Regelung getroffen werden, muss sie sich an den Vermieter halten bzw. sich schlussendlich an die Schlichtungsstelle wenden. Das während der Nacht schreiende Kind muss sie wohl aber – wenn auch mit Oropax – akzeptieren.

Quelle: hausnet.ch

  Überlassen Sie die Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft unseren Spezialisten, damit Sie ein Optimum an Wertschöpfung erlangen. Die Gretler & Partner AG kümmert sich um alle finanziellen und administrativen Belange.

   Kontakt

Aktuelles

  • 18
    Dez '23

    So vergrault Basel Bauinvestoren

    Indem die Regierung den Bebauungsplan für das Areal Horburg Dreirosen wieder an sich riss, verhinderte sie einen Reputationsschaden. (BaZ 16.12.2023, von Markus Wüest)

  • 20
    Nov '23

    Herzog und De Meuron kopieren sich selbst

    Roche baut neues Hochhaus in Basel Rund 1,2 Milliarden Franken investiert der Pharmakonzern in den Ausbau des Standorts am Rhein. Gleichzeitig macht die Basler Regierung den Weg frei für das höchste Gebäude der Schweiz. (BaZ 18.11.2023, von Alexander Müller)

Managementgrundsätze

testimonial author Simplicity

"Wir stellen uns den komplexen Anforderungen unserer Kunden mit unkomplizierten Lösungen. Es ist unser Ziel für unsere Kunden Partner des Erfolgs und Fortschritts zu sein."

Die Gretler & Partner AG zählt zu den renommierten Anbietern von Immobilien- und Unternehmensdiensten in der Deutschschweiz und im benachbarten Ausland. Fokussiert auf den Immobilienbereich werden Dienstleistungen wie Baurealisation, Liegenschaftsverwaltung, Treuhand und Rechtsberatung angeboten.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.