Kinderlärm in Mietwohnungen

Im Gegensatz zum Musizierlärm geht die Toleranzpflicht bei Kinderlärm weiter. Die Kinder dürfen sich in der Wohnung und in der Umgebung kindergerecht verhalten. So muss es möglich sein, auch einmal laut in der Mittagspause zu sein oder mit den Spielkameraden herumzutollen. Auch dass sich ein Kleinkind nicht an die gesetzlichen Nachtruhezeiten halten kann und in der Nacht schreit, muss hingenommen werden. Eine aufgrund des Kinderlärms erfolgte Kündigung könnte missbräuchlich sein.

Vorgehen bei einem Streit wegen übermässigen Lärmimmissionen

Führt das Gespräch nicht zum gewünschten Erfolg, so können die rechtlichen Grundlagen, die in den kantonalen oder kommunalen Polizeiordnungen bzw. den Hausordnungen (die aber nur verbindlich sind, wenn der Mietvertrag ausdrücklich darauf verweist) festgelegt sind, unter Umständen hilfreich sein. Diese können bspw. folgendes enthalten:

  • Das Gespräch suchen: eine einvernehmliche Regelung ist für alle Beteiligten in der Regel angenehmer als ein Rechtsstreit.
  • Mediation: eine aussergerichtliche Lösung wird mit Hilfe eines unparteiieschen Mediators gemeinsam erarbeitet.
  • Die Vermieterschaft kontaktieren: sie ist verpflichtet, bei übermässigen Lärmimmissionen einzuschreiten.
  • Kantonale Mietschlichtungsstelle: die staatliche Schlichtungsstelle ist die erste Instanz für Streitigkeiten zwischen den Mietern und den Vermietern. Das Verfahren ist kostenlos.
Fall-Beispiel

Für Frau Steiner ist es demnach ratsam, zuerst das Gespräch mit dem Geiger zu suchen und unter Umständen auch auf die geltende Polizei- oder Hausordnung zu verweisen. Kann keine für beide vernünftige Regelung getroffen werden, muss sie sich an den Vermieter halten bzw. sich schlussendlich an die Schlichtungsstelle wenden. Das während der Nacht schreiende Kind muss sie wohl aber – wenn auch mit Oropax – akzeptieren.

Quelle: hausnet.ch

  Überlassen Sie die Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft unseren Spezialisten, damit Sie ein Optimum an Wertschöpfung erlangen. Die Gretler & Partner AG kümmert sich um alle finanziellen und administrativen Belange.

   Kontakt

Aktuelles

  • 17
    Mär '20

    Coronavirus

    Im Hinblick auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Beschlüssen des Bundesrats zum Schutz der Bevölkerung informieren wir Sie über unseren Geschäftsbetrieb:

    Wir unterstützen mit allen Kräften die Intentionen der Behörden. Seit Dienstag, 17. März 2020 sind unsere Büros an den Standorten Basel und Binningen voraussichtlich bis Sonntag, 19. April 2020 für Kunden geschlossen. Wir sind weiterhin für Sie online erreichbar. Wir sind entschlossen, auch in dieser anspruchsvollen Zeit ohne Unterbruch alle unsere Dienstleistungen in gewohnter Qualität zu erbringen. Aufgrund der derzeitigen Situation sind wir aber mit enorm vielen Anfragen konfrontiert.

    Oberste Priorität hat die Reduktion des Übertragungsrisikos und damit die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Wir haben daher schon vor einiger Zeit alle erforderlichen Massnahmen ergriffen, damit unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Arbeit in erheblichem Umfang von zuhause aus erledigen können. Zudem führen wir, wenn immer möglich, interne wie auch externe Besprechungen als Telefonkonferenz oder Videokonferenz durch.

    Selbstverständlich gelten in unseren Büros für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die einschlägigen Verhaltensregeln des Bundesamt für Gesundheit (BAG), insbesondere das "Social Distancing".

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

  • 27
    Mai '18

    Muttenz will hoch hinaus

    Anwohner wehren sich - Wo heute noch Niemandsland ist, könnte bereits in wenigen Jahren ein neues Quartier für 1000 Neuzuzüger stehen – sofern die Stimmbürger am 19. Juni mitziehen. (BaZ, von Oliver Sterchi)

Managementgrundsätze

testimonial author Creativity

"Kreatives und individuelles Engagement eines jeden Mitarbeiters wird belohnt und gehört zum Unternehmensgeist der Gretler & Partner AG."

Die Gretler & Partner AG zählt zu den renommierten Anbietern von Immobilien- und Unternehmensdiensten in der Deutschschweiz und im benachbarten Ausland. Fokussiert auf den Immobilienbereich werden Dienstleistungen wie Baurealisation, Liegenschaftsverwaltung, Treuhand und Rechtsberatung angeboten.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.