Überall, wo übermässige Abnützung stattgefunden hat, kann die Mieterschaft zur Kasse gebeten werden. Geschuldet wird dabei aber nicht der Neuwert der Sache, sondern lediglich der Zeitwert, der anhand der Lebensdauertabelle (siehe Mieterverband) ermittelt wird. Weiter handelt es sich dabei um klassische Haftpflichtfälle, die meist durch die Privathaftpflichtversicherung geregelt werden. Die Abgrenzung zwischen normaler und übermässiger Abnützung ist allerdings nicht immer einfach. Als Faustregel gilt: Überall wo sich Mieterinnen und Mieter sagen müssen „da ist mir ein kleines Malheur passiert“, beginnt die übermässige Abnützung.
Quelle: hausnet.ch
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