Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, der Vermieter muss diese Schäden beseitigen und der Mieter ist zur Mietminderung berechtigt. Es sei denn, der Mieter hat die Schäden selbst verursacht, weil er zu wenig geheizt und zu wenig gelüftet hat. Lesen Sie, wie Sie letzteres auf jeden Fall vermeiden können.
Bei dieser Lüftungsart ("kippen") bleiben die Fenster oft sehr lange in der Kippstellung, dadurch kommt es während der kalten Jahreszeit zu unnötigen Energieverlusten. Durch die stärkere Auskühlung der Fensterleibung kann es sogar zu Schimmelbefall kommen.
Wer sich nicht sicher ist, ob die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist, kann dies mit einem Hygrometer kontrollieren. Damit kann überwacht werden, dass die relative Feuchte der Raumluft möglichst zwischen 40 und 60 % liegt.
Übrigens: Auch bei Regen sollten Sie lüften, da die Luft im Raum erwärmt wird und dadurch Feuchtigkeit aus dem Raum aufgenommen werden kann.
Wenn gleich nach dem Aufstehen gelüftet wird, ist die Feuchtigkeit noch nicht so stark in Wände und Möbel eingedrungen und kann leicht abgeführt werden. Wenn nur am Abend gelüftet wird sind ungleich längere Lüftungszeiten erforderlich.
Unbeheizte oder weniger beheizte Räume sollten nicht durch die Raumluft anderer Räume mitbeheizt werden. Denn der in der Luft des wärmeren Raumes enthaltene Wasserdampf würde die relative Luftfeuchtigkeit in den kalten Räumen sehr schnell ansteigen lassen und sich als Tauwasser an den kälteren Oberflächen der Aussenwände absetzen. Räume nicht zu stark auskühlen lassen!
Türen von Räume mit viel Feuchtigkeitsanfall sollten geschlossen bleiben, damit die Feuchtigkeit nicht in der gesamten Wohnung verteilt wird. Grosse Dampfmengen (wie beim Duschen, Kochen etc.) gleich ins Freie ablüften und nach einer halben Stunde nochmals lüften. Schlafzimmer nach dem Aufstehen lüften und nach einer halben Stunde nochmals lüften.
Auf zusätzliche Feuchtigkeit durch übermässig viele Zimmerpflanzen, Zimmerspringbrunnen, Verdunster an den Heizkörpern etc. sollten Sie verzichten. Wäsche sollten Sie besser im Freien trocknen. Wenn Sie die Wäsche unbedingt in der Wohnung trocknen müssen, sollten Sie dafür einen geschlossenen Raum verwenden, in dem Sie das Fenster etwas kippen.
Quelle: www.umzugsratgeber.ch
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