Mietrecht – Was muss bei der Beendigung eines befristeten Mietvertrags beachtet werden, wenn es sich um Geschäftsräumlichkeiten handelt? Mit einigen mietrechtlichen Kenntnissen können die gröbsten Fehler vermieden werden.

Namentlich bei der Vermietung von Geschäftsräumen wird ab und an der Mietzins indexiert oder gestaffelt. Bei ersterem muss der Vertrag für mindestens fünf Jahre und bei letzterem für mindestens drei Jahre abgeschlossen werden. Das heisst, der Vermieter muss für mindestens diese Dauer an den Vertrag gebunden sein. Zulässig ist es hingegen, zu vereinbaren, dass der Mieter früher aus dem Mietverhältnis austreten kann. Bei Ablauf der Frist kann vertraglich ein Optionsrecht vereinbart werden. Das Optionsrecht befähigt eine Partei auf dessen Willenserklärung hin, den Vertrag zu verlängern. Befristete Mietverhältnisse müssen grundsätzlich nicht gekündet werden. Hingegen ist die Kontaktaufnahme mit dem Mieter vor Ablauf der Frist sinnvoll. Gegebenenfalls kann man die Formalitäten der Rückgabe besprechen oder bekannt geben, zu welchen Konditionen man zum Abschluss eines neuen Mietvertrags bereit ist. Verweigert sich die Mieterschaft, kann sie auch bei befristeten Mietverhältnissen eine Erstreckung verlangen. Da die maximale Erstreckungsdauer bei der Geschäftsraummiete sechs Jahre beträgt, ist es möglich, dass ein für allein fünf Jahre abgeschlossener Mietvertrag gut und gerne zehn Jahre dauert. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass tatsächlich ein Härtefall vorliegt. Dieser wird bei speziellen Geschäftsräumlichkeiten, die spezifisch für den Betrieb eines bestimmten Gewerbes konzipiert wurden, relativ schnell bejaht. In der Praxis werden jedoch befristete Mietverhältnisse oftmals stillschweigend weitergeführt. Das befristete Mietverhältnis verwandelt sich dabei in ein unbefristetes. Der Mietzins kann fortan angepasst und es kann nach Ablauf der Frist auch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine gekündigt werden.  

Quelle: www.hev-schweiz.ch
Autor: Pavlo Stathakis, Rechtsanwalt beim HEV Schweiz

 

  Überlassen Sie die Bewirtschaftung Ihrer Liegenschaft unseren Spezialisten, damit Sie ein Optimum an Wertschöpfung erlangen. Die Gretler & Partner AG kümmert sich um alle finanziellen und administrativen Belange.

   Kontakt

Die Gretler & Partner AG zählt zu den renommierten Anbietern von Immobilien- und Unternehmensdiensten in der Deutschschweiz und im benachbarten Ausland. Fokussiert auf den Immobilienbereich werden Dienstleistungen wie Baurealisation, Liegenschaftsverwaltung, Treuhand und Rechtsberatung angeboten.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.