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Seit 1.1.2002 gilt nicht nur das neue Schuldrecht, sondern auch ein neues "Internetrecht". Mittlerweile hat sich im Internet herumgesprochen, dass eine Impressumspflicht besteht. Nur scheint keiner so richtig zu wissen, für wen dies gilt und was man machen muss, um der Pflicht nachzukommen. Bekannt ist allerdings, dass man bei Verstössen gegen die Impressumspflicht bis zu EURO 50.000 berappen muss. Man sollte sich also mit der Sache einmal beschäftigen. Zumal aktuell eine Bochumer Anwaltskanzlei im Auftrag eines Mandanten, der Büroartikel vertreibt, Konkurrenten abmahnt, deren Internet-Impressen nicht den Anforderung der neuen Gesetzgebung entsprechen.

"Das" Internetrecht gibt es so wenig wie "das" Domain-Recht. Vielmehr hat man es mit einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zu tun, die auf die Rechtssituation des Internet und dem Umgang mit Domain und Domain-Namen einwirken. Dazu gehören u.a. das Teledienstegesetz (TDG) und der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV).

Beide wurden zu Beginn diesen Jahres geändert, wodurch die Impressumspflicht neu geregelt wurde. Bevor man sich mit dem Inhalt des Impressums auseinandersetzt, sollte man allerdings prüfen, ob man überhaupt ein Impressum auf der eigenen Domain bereit stellen muss. Zur Aufklärung hilft, wie so oft, ein Blick ins Gesetz, d.h. ins TDG und den MDStV.

Laut diesen Normen besteht die Impressumspflicht für: "Telediensteanbieter bzw. Mediendiensteanbieter"!"! Klingt ein bisschen wie nach einer Dauerwerbesendung im Fernsehen. Was habe ich damit zu tun? - Ich habe nur eine Homepage oder Website und stelle Daten ins Internet, ich gehöre zur Community, aber ich bin ja wohl kein Tele- oder Mediendiensteanbieter. Wie so oft in der Juristerei, kommt es darauf an; in diesem Falle, was sie für Daten wie bereitstellen: Wer kommerzielle Inhalte bereitstellt, kommt um ein Impressum nicht herum.

Es fragt sich also, wann eine Website kommerzielle Inhalte hat. Der Betreiber einer solchen Seite ist dann Tele- oder Mediendiensteanbieter und muss sich um das Impressum kümmern. Woran erkenne ich also, ob ich dazugehöre? Eine Differenzierung beider Dienstearten ist nicht zwingend notwendig, da die Regelungen für beide im Grunde identisch sind. Zwei verschiedene Regelungen gibt es, da sie jeweils eigene Rechtskreise regeln, nämlich die Teledienste, die allein vom Bund geregelt werden dürfen und die Mediendienste, die in die Kompetenz der Länder fallen.

Für die praktische Umsetzung eines Impressums ist der Unterschied marginal. Mit einem Teledienst haben wir es zu tun und das TDG findet Anwendung, wenn Information und Kommunikation im Rahmen von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind.

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